Allgemeine Geschäftsbedingungen der Lendl GmbH

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich

1.1 Verbraucher im Sinne der vorliegenden Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diese hierbei in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.Unternehmer im Sinne der vorliegenden Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.2 Soweit nicht ausdrücklich ein anderes vereinbart ist, erfolgen sämtliche Lieferungen und Leistungen auf der Grundlage der nachstehend formulierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.3 Ergänzende oder entgegenstehende Geschäfts und Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten den Verkäufer nur, wenn er diesen nicht widerspricht und sich mit diesen Bedingungen ausdrücklich einverstanden erklärt hat.

§ 2 Preise, Versandkosten und Zahlungsbedingungen

2.1 Eine Bestellung des Käufers ist verbindlich. Maßgeblich sind die am Tag der Bestellung gültigen Preise. Die Preise enthalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer. Die Kosten für Verpackung, Versand und Versicherung werden mit einer zusätzlichen Pauschale, deren Höhe sich nach den im Zusammenhang mit dem konkreten Angebot gemachten Angaben richtet, in Rechnung gestellt.

2.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung des Kaufpreises gegen Vorkasse. Bei Stammkunden kann Zahlung gegen Rechnung vereinbart werden. Verlängerter Eigentumsvorbehalt ist vereinbart.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

3.1. Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen der Lendl GmbH gegen den Abnehmer aus der gesamten zwischen der Lendl GmbH und dem Abnehmer bestehenden Liefer- und/oder Leistungsbeziehung einschließlich Saldoforderungen aus einem auf diese Liefer- und/oder Leistungsbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis.

3.2. Von der Lendl GmbH an den Abnehmer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum von der Lendl GmbH. Die Ware sowie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.

3.3. Der Abnehmer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für die Lendl GmbH.

3.4. Der Abnehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls (Absatz 9) im ordnungsgemäßen

Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

3.5. Wird die Vorbehaltsware vom Abnehmer verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von der Lendl GmbH als Hersteller erfolgt und die Lendl GmbH unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei der Lendl GmbH eintreten sollte, überträgt der Abnehmer bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder – im og. Verhältnis – Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an der Lendl GmbH. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt der Abnehmer, soweit die Hauptsache ihm gehört, der Lendl GmbH anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis.

3.6. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Abnehmer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber – bei Miteigentum von der Lendl GmbH an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil – an die Lendl GmbH ab. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Die Lendl GmbH ermächtigt den Abnehmer widerruflich, die an die Lendl GmbH abgetretenen Forderungen in eigenem Namen für Rechnung von der Lendl GmbH einzuziehen. Der Verkäufer darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

3.7. Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Abnehmer sie unverzüglich auf das Eigentum von der Lendl GmbH hinweisen und die Lendl GmbH hierüber informieren, um der Lendl GmbH die Durchsetzung der Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, der Lendl GmbH die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Abnehmer der Lendl GmbH.

3.8. Die Lendl GmbH wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% übersteigt.

3.9. Tritt die Lendl GmbH bei vertragswidrigem Verhalten des Abnehmers – insbesondere Zahlungsverzug – vom Vertrag zurück (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

§ 4 Lieferung

Die Lieferung erfolgt durch Sendung ab Lager an die vom Kunden mitgeteilte Adresse. Die Lieferung erfolgt gegen eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale, deren genauer Betrag bei jeder Lieferung gesondert ausgezeichnet ist.

§ 5 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Der Besteller kann nur dann gegen die Ansprüche des Verkäufers aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder vom Verkäufer ausdrücklich anerkannt worden ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Besteller nur dann geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus der der Lieferung zugrunde liegenden Bestellung beruht.

§ 6 Gefahrenübergang

6.1 Der Käufer hat das Recht, innerhalb von acht Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige den Kaufgegenstand am vereinbarten Abnahmeort zu prüfen und die Pflicht, innerhalb dieser Frist den Kaufgegenstand abzunehmen.

6.2 Bei Käufern, die Verbraucher sind, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über. Bei Käufern, die keine Verbraucher sind, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über. Einer Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer mit der Annahme in Verzug ist.

6.3 Ist der Käufer mit der Abnahme der Kaufsache 14 Tage oder länger seit dem Zugang der Bereitstellungsanzeige in Annahmeverzug, ohne dass er vorübergehend an der Annahme der ihm angebotenen Leistung verhindert war, so kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 14 Tagen setzen mit der Erklärung, dass er nach Ablauf dieser weiteren Frist eine Übergabe des gekauften Artikels ablehne.

6.4 Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Käufer die Abnahme ernsthaft und endgültig verweigert.

§ 7 Gewährleistung und Garantiebedingungen

7.1 Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.

7.2 Bei Mangelhaftigkeit der Kaufsache ist der Verkäufer zur Nacherfüllung berechtigt. Dem Besteller steht es aber frei, nach seiner Wahl von dem Verkäufer zu verlangen, den fehlerhaften Kaufgegenstand nachzubessern oder eine Nachlieferung vorzunehmen.

7.3 Der Verkäufer ist berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern und ihn in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung zu verweisen, wenn dem Verkäufer ansonsten unverhältnismäßige Kosten entstehen würden und auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden kann. Das Recht des Verkäufers, bei Vorliegen der hier genannten Voraussetzungen auch die andere Art der Nacherfüllung zu verweigern, bleibt hiervon unberührt.

7.4 Sollten die Nachbesserungen zweimal fehlschlagen oder die Nachbesserung aus den in Absatz 4 genannten Gründen nicht erfolgen, so steht dem Besteller das Recht zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag zu.

7.5 Ansonsten besteht die Garantieübernahme zu den gesetzlich bestehenden Gewährleistungsrechten.

§ 8 Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen:.

Verbrauchern steht nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge in Bezug auf die gekauften Artikel ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Belehrung zu: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tage ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Können Verbraucher die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen sie insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Verbraucher keinen Wertersatz leisten. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sendungen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Die Widerrufserklärung oder Warenrücksendung hat zu erfolgen an dieLendl GmbH, Geschäftsführer: Michael Lendl, Vogtlandstraße 39, 71111 Waldenbuch.

§ 8 Schlussbestimmungen

8.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UNKaufrecht) finden keine Anwendung.

8.2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wahlweise ist der Verkäufer auch befugt, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen.

8.3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder die Vereinbarungen eine Lücke enthalten, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesen Fällen, die ganze oder teilweise unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

§ 9 Verpackungsverordnung

Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte (auch solche mit dem "RESY"-Symbol) kostenlos zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen, sofern diese nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung wie etwa dem "Grünen Punkt" der Duales SystemDeutschland AG tragen.